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Der Dompropst Burghard und der Dechant Kylianus zu Naumburg bestimmen als Schiedsrichter in Streitigkeiten zwischen dem Decan Johannes und mehreren Kanonikern von der St. Marienkirche Naumburg, dass der Dekan Johannes eine Curie, an der sich der Streit entbrannte, auf Lebenszeit behalten darf, den Kanonikern aber eine Entschädigung zukommen lassen soll und geben darüber hinaus weitere Bestimmungen.

Reg. Rosenfeld Nr. 487
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