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Der Abt Heinrich und der Konvent des Portenser Klosters erklären die Beilegung eines Streits mit dem Naumburger Bischof Gerhard und seinem Domkapitel um den Besitz verschiedener Orte, indem sie u.a. bekennen, dass ihr Kloster die Güter rechtmäßig erworben hat und sie der Naumburger Kirche eine Entschädigung zahlen.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Liber privil., fol. 137r
Datierung:
?1360 März 18?
Regest:
Der Abt Heinrich und der Konvent des Portenser Klosters erklären die Beilegung eines Streits mit dem Naumburger Bischof Gerhard und seinem Domkapitel um den Besitz verschiedener Orte, indem sie u.a. bekennen, dass ihr Kloster die Güter rechtmäßig erworben hat und sie der Naumburger Kirche eine Entschädigung zahlen.
Reg. Rosenfeld Nr. 493
Datumszitat:
Actum et Datum a. inc.1360, XV. Kal. apr.
Transkription Vollregest:
Abt Henricus und Convent des Portenser Klosters, Cistercienser Ordens, bekennen, dass ihr Streit mit dem Bischof Gerhardus und seinem Capitel von Nuemburg [Naumburg] um den Besitz der villae Rospach [Roßbach], beide Meller und Pomnicz [Pomnitz], die ihr Kloster von den Brüdern Fridericus und Hermannus, Grafen dicti de Orlamunde [Orlamünde], Herren in Wymar [Weimar], und von Heidenricus dictus de Rospach [Roßbach] rechtmässig gekauft und von den Fürsten Fridericus und seinen Brüdern, Landgrafen in Thuringia [Thüringen] und Misznenser [Meißen] Markgrafen, zu Eigen erhalten zu haben behauptete, dermassen gütlich beigelegt sei, dass das Kloster dem Bischof und Capitel für Aufgabe aller ihrer Rechte und Ansprüche auf diese ville, sowie auf alle Besitzungen des Klosters überhaupt, 200 Schock gross. usualium gezahlt habe, mit Besrätigung des Propstes Burchardus, Decans Erkelinus und Capitels, sowie dass ferner zwischen dem Kloster und Bischof mit Capitel festgesetz sei, dass sie (Aussteller) nichts in oder an der Sala zum Schaden des Capitels bauen, sich nicht an dem Besitz der Kirche vergreifen, und wie bisher an Bischof und Capitel die procuracio entrichten ( in marg.: Lagergeld ) sollten.- Siegel des Abts und Convents angekündigt. Testes: Bischof Fridericus von Merseburg, nobilis vir Theodricus vicedominus in Appoldia [Apolda], Albertus Baldrami officialis curie episcopalis Nuemburgensis [Naumburg]; militis: Ulricus de Ostrow et Theodricus de Berlstete [Berlstedt]. Actum et Datum a. inc.1360, XV. Kal. apr.