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Der Abt Heinrich und der Konvent des Portenser Klosters erklären die Beilegung eines Streits mit dem Naumburger Bischof Gerhard und seinem Domkapitel um den Besitz verschiedener Orte, indem sie u.a. bekennen, dass ihr Kloster die Güter rechtmäßig erworben hat und sie der Naumburger Kirche eine Entschädigung zahlen.

Reg. Rosenfeld Nr. 493
Naumburg » Domstiftsarchiv Naumburg » 1. Urkundenarchiv
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