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Der Naumburger Bischof Gerhard bekennt, nach Zustimmung des Naumburger Domkapitels, den Verkauf seines Hauses in Strehla mit Zubehör sowie weitere Güter und Lehen zu ewigem Besitze an den Fürsten Bolko und seine Erben mit allen Nutzungen und Rechten und verzichtet für sich und seine Kirche auf alle weiteren Ansprüche. Ferner bestätigt er den Erhalt der Kaufsumme von 4600 breite Schock.
Der Naumburger Bischof Gerhard bekennt, nach Zustimmung des Naumburger Domkapitels, den Verkauf seines Hauses in Strehla mit Zubehör sowie weitere Güter und Lehen zu ewigem Besitze an den Fürsten Bolko und seine Erben mit allen Nutzungen und Rechten und verzichtet für sich und seine Kirche auf alle weiteren Ansprüche. Ferner bestätigt er den Erhalt der Kaufsumme von 4600 breite Schock.
Reg. Rosenfeld, Nr. 514
Datumszitat:
.. gegeben..n.g.g. 1367 an dem czwelftentage nach des heyligen Cristista
Transkription Vollregest:
Bischof Gerhard zu Nuemburg [Naumburg] bekennt, dass er mit Zustimmung seines Capitels dem erlauchten Fürsten Polke [Bolko], Herzog zu Swydenicz [Schweidnitz] und Markgraf zu Lusenicz [Lausnitz] und seinen Erben sein Haus zu Strele [Strehla] mit Zubehör, Herstein [Hirschstein] und alles, was Friderich von Polenczk [Friedrich von Polenz] von ihm habe, Glubuczk [Glaubitz] und alle Lehen des Herman von Polenczk [Hermann von Polenz], Tyfenow [Tiefenau] im Besitz derer von Kokericz [Köckritz] und deren Lehen, Elsterverde [Elsterwerda] und alles was Conrad von Kokericz [Konrad von Köckritz], die Stadt zu Dolen [Dahlen] und alles was Walther und Hannes von Kokericz [Köckritz] von ihm haben, Lesenicz[Leisnig] mit dem Lehen des Albrecht von Lysenik [Leisnig] und Hannes Lesenik, Grobe mit dem des Albrecht von Lisenik [Leinsig], Herren zu Mussczow [Mutzschen], Fridemanswalde [Friedmannwalde] und die Lehen des Fridehelm von der Dom, mit allen Gütern jenseits der Mulda [Mulde] gen Mysne [Meissen] zu, - ausser den Schlössern und Gütern, die die erlauchten Fürsten, der Herzog von Sachsen, die Markgrafen von Misne [Meissen], sowie auch der Burggraf von Misne [Meissen] von ihm und der Kirche zu Lehen tragen, ferner ausser Satan und Frowenhain [Frauenhain], die [i]er nicht verkauft habe, und den Kirchlehen, - zu ewigem Besitze verkauft habe mit allen Nutzungen und Rechten für 4600 breite Schock, deren Empfang er beurkundet, - verzichtet für sich und seine Kirche auf alle ferneren Ansprüche und verspricht eine „wer, alz recht ist“.
Bestätigt und besiegelt von Dompropst Burghard [Buchard], Dechant Gunther und Capitel.