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Herzog Bolko zu Schweidnitz bekundet, dass alle vom Naumburger Domkapitel an den Herzog von Sachsen, die Markgrafen und auch die Burggrafen zu Meissen zu Lehen gegebenen Besitztümer ebenso wie Kirchlehen und geistige Lehen von dem Kaufvertrag mit Bischof Gerhard zu Naumburg und dem Domkapitel ausgeschlossen sind.
Herzog Bolko zu Schweidnitz bekundet, dass alle vom Naumburger Domkapitel an den Herzog von Sachsen, die Markgrafen und auch die Burggrafen zu Meissen zu Lehen gegebenen Besitztümer ebenso wie Kirchlehen und geistige Lehen von dem Kaufvertrag mit Bischof Gerhard zu Naumburg und dem Domkapitel ausgeschlossen sind.
Reg. Rosenfeld, Nr. 516
Datumszitat:
gegeben n.g.g. 1367, an dem donirstage noch dem obirsten tage
Transkription Vollregest:
Bolke [Bolko], Herzog in Slezien [Schlesien], Herr von Ffurstinberg [Fürstenberg], zur Swidnicz [Schweidnitz] und Markgraf zu Lusicz [Lausitz], bekennt, dass von dem mit Bischof Gerhard zu Nuenborg [Naumburg] und seinem Capitel abgeschlossenen Kaufvertrage alle Schlösser und Güter, die der Herzog von Sachsen, die Markgrafen zu Mysen [Meissen] und auch die Burggrafen von Mysen von dem Bischof und dem Stifte zu Lehen haben, sowie Satan und Ffrowenhayn [Frauenhain] und alle Kirchlehen und geistlichen Lehen ausrücklich ausgenommen und nicht verkauft seien, vielmehr vereinbart sei, dass alle Kirchlehen bei seinen und seiner Gemahlin Agnes Lebzeiten nur an die von ihnen Empfohlenen vom Bischof verliehen werden sollten, falls kein Impetrant vom Papste da sei.
Siegel:
SP an Pergamentstreifen
+S BOLKONIS DUCIS SLESIE ET DOMINI SWIDNICENSIS = erhalten
(Bild: Helm und Wappenschild)
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Littera Bolkonis duris etc.
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
gehört zu:
DStA Naumburg, Urk. Nr. 464; Reg. Rosenfeld, Nr. 514,
DStA Naumburg, Urk. Nr. 465; Reg. Rosenfeld, Nr. 515