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Der Naumburger Bischof Gerhard schenkt, zu seiner und seiner Vorfahren Seelenheil und mit Zustimmung des Domkapitels, 4 Hufen bebautes Land an das Stift in Zeitz zu deren freien Verfügung, nachdem ihr Propst Johannes von Eckartsberga um die Schenkung ersucht hatte.
Der Naumburger Bischof Gerhard schenkt, zu seiner und seiner Vorfahren Seelenheil und mit Zustimmung des Domkapitels, 4 Hufen bebautes Land an das Stift in Zeitz zu deren freien Verfügung, nachdem ihr Propst Johannes von Eckartsberga um die Schenkung ersucht hatte.
Reg. Rosenfeld, Nr. 527
Datumszitat:
Datum a. nat. d. 1371, sabbato infra octanam epyphanie domini.
Transkription Vollregest:
Gerhardus ep. Nuemburgensis [Bischof Gerhard zu Naumburg] schenkt zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil, auf die Bitte des Johannes de Eckirsberge [Johannes von Eckartsberga], prepositus ecclesie Citzensis, Nuemburgensis dyoc., mit Zustimmung seines Nuemburger Capitels, der Citzenser [Zeitzer] Kirche 4 mansi in der Flur der villa Tysin [Theißen], die Conradus [Konrad] Vorsche und Johannes Heber bebauen, nach Auflassung durch Heinricus Puerorum opidanus in Aldemburg [Altenburg] an Rudolfus de Buenowe dictus de Ertmarshain [Rudolf von Büsau zu Erdmannshain] und durch diesen an ihn, den Bischof, seinen Lehnsherrn, mit allen Rechten, Einkünften und Zubehör, und bestimmt, dass der genannte Johannes und seine testamentarii über dieses Gut und seine Verwendung innerhalb der Citzenser Kirche frei verfügen sollen.
Bestätigt und mitbesiegelt von Propst Burghardus [Burchard], Decan Guntherus [Gunther] und dem Nuemburger [Naumburger] Capitel.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) des Bischof Gerhard, Siegelfläche von grünem Wachs, eingelegt in ungefärbte Schale = Frgm.
(2) des Naumburger Domkapitels = Frgm.
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
b) prima
a) Littera domini Gerhardi episcopi super IV mans. in Tysen.
b) III