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Abt, Prior und Konvent des Benediktinerklosters St. Georgen bei Naumburg bekennen die Ernennung von Schiedsrichtern im Streit mit dem Naumburger Domkapitel um Baumaßnahmen, die von diesem auf klösterlichem Boden ausgeführt wurden, und bestätigen die Entscheidung, dass gegen 100 marc Silber Strafe das bebaute Areal an das Domkapitel fällt, und das Kloster im Tausch Land aus der Obedienz des Domstifts erhalten soll.

Reg. Rosenfeld, Nr. 531
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