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Der Naumburger Bischof Withego II. bestätigt die in seiner Wahlkapitulation dem Domkapitel gegenüber eingegangenen Verpflichtungen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 535
Datumszitat:
Actum in ecclesia nostra Nuenburgensi a.d. 1373, III a die mens. marc., hora vesperarum vel quasi.
Transkription Vollregest:
Witko [Withego], dei et apostolice sedis gracia ep. Nuenburgensis [Naumburg], bekennt dass er folgende articuli und statuta beschworen habe: der Bischof solle schwören, alle ihm untergebenen clerici der Nuenburger [Naumburger] und Ciczenser [Zeitzer] Kirche, sowie der ganzen Stadt und Diözese, namentlich die beiden Pröpste und die anderen archidyaconi, sowie die canonici bei allen ihren Rechten zu erhalten, ihre Güter und homines nicht ohne ihre Genehmigung zu belasten, Ansprüche gegen die Domherren oder Streitigkeiten unter ihnen vor dem ordentlichen Gericht von Rechtskundigen entscheiden zu lassen, die Verwaltung ihrer Obedienzen nicht zu stören, sondern dem Decan zu überlassen, ihre Besitzungen und Benefizien, auch die früher zur mensa episcopalis gehörigen, zu bestätigen, den Kirchen zum Seelenheil des Gebers gemachte Zuwendungen nicht zu hindern, die vacanten bischöflichen Einkünfte, Vogteien und Rechte, die über 10 marc jährlich bringen, nicht ohne Genehmigung des Capitels zu veräussern oder zu verleihen, und die bereits verliehenen nicht bei mehr als 20 marc Zins, die veräusserten nach Möglichkeit zurückzubringen, ausgenommen das castrum Osteruelt [Osterfeld] mit Vogtei und opidum, wo vasalli und castrensis von dem prepositus Nuenburgensis abhängig sein und ihr Lehen empfangen sollen,- Dem Verkauf von Getreide und sonstiger Produkte von den Gütern der canonici und clerici nicht zu hindern und dazu für Fuhrwerk zu sorgen, alle Verfügungen seiner Vorgänger und der beiden Capitel zu bestätigen, die Testierfreiheit der canonici und Geistlichen der Nuenburger und Ciczenser Kirche nicht zu beschränken; dagegen sollen alle Vasalli der Kirche, Städte, Bürger, officiati und advocati, dem Bischof und dem Nuenburger Capitel Treue und Mannschaft schwören.
Siegel:
SP des Bischof Withego ("maius") an Pergamentstreifen = Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Juramentum quod fecit dominus Witko ep. Nuemburgensis ecclesie.
habent melius (!)iuramentum (infra immediate).
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
gehört zu:
DStA Naumburg Urk. Nr. 479; Reg. Rosenfeld, Nr. 536
(Die gleiche Urkunde in persönlicher Fassung und ohne Datierung, aber besiegelt)
DStA Naumburg Reg. Rosenfeld, Nr. 537