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Der Naumburger Bischof Withego II. beurkundet seinen Schwur zur Einhaltung der in seiner Wahlkapitulation dem Domkapitel gegenüber eingegangenen Verpflichtungen.
Der Naumburger Bischof Withego II. beurkundet seinen Schwur zur Einhaltung der in seiner Wahlkapitulation dem Domkapitel gegenüber eingegangenen Verpflichtungen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 536
Transkription Vollregest:
Witko [Withego], Bischof von Nuenburg [Naumburg], beurkundet, dass er geschworen habe, seine clerici der Nuenburgenser [Naumburger] und Cycenser [Zeitzer] Kirche, ihre prepositi, archidiaconi und anderen canonici und clerici bei allen ihren Rechten zu erhalten, ihre Besitzungen, auch die von einst zur mensa episcopalis gehörigen Gütern, zu wahren und mehren zu helfen, mit jedemaliger Zustimmung des Capitels, die bischöflichen Einkünfte, advocatiae, Rechte, Kirchengüter von mehr als „5 sexegenae„ jährlichen Zinses nicht ohne Genehmigung des Capitels von Nuenburg als Lehen zu vergaben oder sonst zu veräussern, die vergebenen möglichst zurückzuziehen, ausgenommen das castrum Osteruelt [Osterfeld] mit der advocatia darüber und über die praepositura Nuenburgensis und der Jurisdiction des dortigen opidum, wo vielmehr der prepositus über die vasalli und castrenses gebieten und sie belehen soll, dass ihm die vasalli der Kirche, die civitates, cives officiati und advocati Treue schwören und das omagium leisten sollen, dass er alle Verfügungen der früheren Bischöfe und des Nuenburger und Cycenser Capitels bestätigen, auch die Testamente der canonici, vicarii und anderen Personen der Nuenburger und Cycenser Kirchen nicht anfechten wolle.
Siegel:
SP des Bischof Withego (als "maius" angekündigt) am Pergamentstreifen; Bug; = erhalten. (Bildfläche von rotem Wachs in Wachsschale eingelegt)
Überlieferungsform:
Kopie
Dorsualvermerk:
Juramentum melius(!)domini Wytigonis episcopi moderni (!)
Beschreibstoff:
Papier
Bemerkungen:
gehört zu:
DStA Naumburg Urk. Nr. 478; Reg. Rosenfeld, Nr. 535
DStA Naumburg Reg. Rosenfeld, Nr. 537