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Friedrich von Jägersdorf, Vizepleban zu St. Wenzel in Naumburg, bekennt den Kauf eines Altars in der Pfarrkirche hinter der Sakristei zu seinem und seiner Schwester, sowie seiner Eltern Seelenheil erbaut, den er mit 4 Äckern ausstattet und mit bestimmten Auflagen versieht.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Transsumpt zu Urk. 839
Datierung:
?1374 März 27?
Ort:
Naumburg
Regest:
Friedrich von Jägersdorf, Vizepleban zu St. Wenzel in Naumburg, bekennt den Kauf eines Altars in der Pfarrkirche hinter der Sakristei zu seinem und seiner Schwester, sowie seiner Eltern Seelenheil erbaut, den er mit 4 Äckern ausstattet und mit bestimmten Auflagen versieht.
Reg. Rosenfeld, Nr. 544
Datumszitat:
Acta s.h.a.d. 1374, secunda feria proxima post palmas.
Transkription Vollregest:
Fredericus de Jegirstorff [Friedrich von Jägersdorf], viceplebanus "perpetuatus" an St. Wenczeslai [St. Wenzel] in Nuemburg [Naumburg], bekennt, dass er einen Altar zu Ehren des Salvator, der Jungfrau Maria und der Heiligen Jodocus, Gangolfus und Cyriacus und seiner Genossen in dieser Pfarrkirche hinter der sacristia zu seinem und seiner Schwester Elizabeth, sowie seiner Eltern Seelenheil erbaut und mit 4 Äckern im pagus der villa Kruppin, von denen 2 "der wingarte", die 2 anderen "der weytgartte" heissen, sowie mit einem Hopfgarten daselbst, laut Urkunde des früheren Bischofs Gerhardus [Gerhard], ausgestattet, sich aber auf Lebenszeit den Altar vorbehalten und bestimmt habe, dass das Präsentationsrecht nach wie vor den eonsules der Stadt Neumburg zustehen solle, dass die Altaristen dieses Altars s. Salvatoris jährlich zu Michaelis dem Domprobst 1 Schock gross. precis. ministrieren, dem Viceplebar oder Rector der Pfarrkirche s. Wenczeslai bei Ausübung der Seelsorge und Verwaltung der Sacramente unterstützen, nur mit dessen Genehmigung halten, aber die officia nocturna et diurna wahrnehmen wie dazu bestellte capellani, alle Opfergelder, Schenkungen und Legate dem Vicepleban übergeben und sich zu allem diesem dem Dompropst und Vicepleban gegenüber eidlich verpflichten sollten, worauf noch Bestimmungen über das Patronat und über seine Anniversarienfeier folgen.
Bestätigt und mitbesiegelt von Nicolaus episc. Maeyenensis [Nikolaus, bischöflicher Verwalter], der dem Bischof Wicko von Nuemburg [Withego II. zu Naumburg] zu Weihe des Altars deputiert sei, sowie vom Propst Buchardus [Buchard], Decan Johannes und Domcapitel zu Nuemburg [Naumburg].