Der Naumburger Bischof Withego II. bestätigt, dass Dompropst, Dekan und Domkapitel auf seine Bitte einen jährlichen Zins von 27 marc Silber bei der Stadt Zeitz wiedergekauft haben, mit dem Recht, ihn auf Wiederkauf wieder zu verkaufen, und befiehlt den Zeitzer Bürgern den Zins an den Domherren zu entrichten.
Der Naumburger Bischof Withego II. bestätigt, dass Dompropst, Dekan und Domkapitel auf seine Bitte einen jährlichen Zins von 27 marc Silber bei der Stadt Zeitz wiedergekauft haben, mit dem Recht, ihn auf Wiederkauf wieder zu verkaufen, und befiehlt den Zeitzer Bürgern den Zins an den Domherren zu entrichten.
Reg. Rosenfeld, Nr. 548
datequote:
gegebin n. Chr. g. 1375, an sente Marian Magdalenen abinde.
transcription:
Bischof Wick zu Nuemburg [Withego zu Naumburg] bekennt, dass der Dompropst Borghard [Burchard], Dechant Johannes und Capitel auf seine Bitte von dem Gelde, für das Streil verkauft war, 27 marc Silber jährlichen Zinses, die sein Vorgänger Bischof Gerhard, nunmehr zu Werczeburg [Würzburg], an Johannes Ort, Propst zu Dorla, verkauft hatte, für 400 Schock bemischer Groschen und 25 Schock Fryberscher Gr. bei der Stadt Cicze [Zeitz] wiedergekauft haben, mit dem Rechte sie auf Wiederkauf wieder zu verkaufen, und befiehlt seinen Bürgern in Cicz diesen Zins von 27 Marc den Domherren nach ihrem Geheiss zu entrichten.
Ratsmeiser, Räte und Bürger der Stadt Cicz [Zeitz] geloben dies zu thun, unter ihrem Stadtsiegel, auf Geheiss des Bischofs Witige [Withego].
seal:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) des Bischofs Withego = Frgm.
(2) der Stadt Zeitz = Verlust
tradition:
Ausfertigung
registry:
Littera civitatis Citzensis super obligacione CCCC marcarum.