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Der Naumburger Bischof Withego II. bestätigt, dass Dompropst, Dekan und Domkapitel auf seine Bitte einen jährlichen Zins von 27 marc Silber bei der Stadt Zeitz wiedergekauft haben, mit dem Recht, ihn auf Wiederkauf wieder zu verkaufen, und befiehlt den Zeitzer Bürgern den Zins an den Domherren zu entrichten.

Reg. Rosenfeld, Nr. 548
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