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Bischof Withego II. zu Naumburg bekennt den Verkauf von jährlichem Zins, der an den Altar des früheren Domherrn Erkelin von Starkenberg geht, auf Wiederkauf, und bestimmt den 10. Schock des Zinses für die Feier des Jahrgedächtnisses Erkelins und seiner Erben und Eltern.

Reg. Rosenfeld, Nr. 557
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