Overview
Der Naumburger Bischof Withego II. verpfändet seine Burg Schönburg mit allem Zubehör, für die Begleichung von Schulden, an das Domkapitel, und weist zum Unterhalt der von der Verpfändung ausgeschlossenen Vogtei, einen jährlichen Zins vom Zoll in Zeitz an. Die Weiterverpfändung zum Erwerb neuer Güter bedarf der Erlaubnis des Bischofs.

Reg. Rosenfeld, Nr. 551
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