Der Naumburger Bischof Withego II. bestätigt, auf Bitten des Domkapitels, die Übernahme der Kistritzer Pfarrkirche in die Präbenden des Kapitels und bestimmt die Einsetzung eines Plebans, der von den Einkünften jährlich 4 1/2 Schock gross. precis. an Papst, Bischof und Archidiakon abtreten soll.
Der Naumburger Bischof Withego II. bestätigt, auf Bitten des Domkapitels, die Übernahme der Kistritzer Pfarrkirche in die Präbenden des Kapitels und bestimmt die Einsetzung eines Plebans, der von den Einkünften jährlich 4 1/2 Schock gross. precis. an Papst, Bischof und Archidiakon abtreten soll.
Reg. Rosenfeld, Nr. 562
datequote:
Datum et actum a.d. 1378, in crastino conversionis s. Pauli.
transcription:
Witko d. et apost. s gr. episc. Nuemburgensis [Bischof Withego II. von Naumburg] erneuert und bestätigt auf Bitte von Propst und Decan und Capitel die von seinem Vorgänger, Bischof Rudolfus [Rudolf] verfügte Einverleibung der Parrochialkirche in Kisteritz [Kistritz] in die Präbenden des Capitels als eine vom Propst zu conferierende Obedienz, zumal die canonici und ihre hospitalitas bei dem starken Verkehr auf der durch ihre immunitas und die Stadt hindurchführenden öffentliche Strasse viel in Anspruch genommen würden, und bestimmt, dass der jedesmalige Propst diese obediencia sine cura einem canonicus capitularis übertragen solle, der für die Seelsorge einen plebanus curatus zu bestimmen hat, den der Propst oder sein Official investiert, und der von den Einkünften, statt der bisherigen 6 Schock, 41/2 Schock gross. precis. halb zu Walpurgis, halb zu Michahelis abliefert und die Abgaben an Papst, Bischof und Archidiakon trägt.
Bestätigt und mitbesiegelt von Dompropst Burchardus [Buchard], Dechant Johannes und Capitel.
seal:
2 SP an Pergamenstreifen
(1) des Bischofs Withego = Frgm.
(2) des Domkapitels = Verlust
tradition:
Ausfertigung
registry:
34.f.
Littera super obediencia in Kisteritz (getilgt: quere in capsello sub littera)
R.
Nro. 41