Propst und Konvent des Klosters St. Moritz bei Naumburg bekennen, dass Scholasticus Johannes von Neumarkt ihnen, zur Ehre Gottes und der Jungfrau Maria, jährlichen Zins gekauft habe, den sie ihm entrichten, nach seinem Tod aber selbst einbehalten sollen, und geloben die Einhaltung der daran gebundenen Bestimmungen.
Propst und Konvent des Klosters St. Moritz bei Naumburg bekennen, dass Scholasticus Johannes von Neumarkt ihnen, zur Ehre Gottes und der Jungfrau Maria, jährlichen Zins gekauft habe, den sie ihm entrichten, nach seinem Tod aber selbst einbehalten sollen, und geloben die Einhaltung der daran gebundenen Bestimmungen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 567
datequote:
Datum Nuemburg, a.d.1379, in die s. Johannis ante portam latinam.
transcription:
Petrus prepositus [Propst Peter], Henricus prior [Prior Heinrich], Hermannus custos [Kustos Hermann] und der Convent des Klosters s. Mauricii [St.Moritz] ausserhalb der Mauern von Nuemburg [Naumburg] bekennen, dass Johannes de Nono foro [Johannes von Neumarkt], scolasticus der Nuemburger Kirche, zur Ehre Gottes, der Jungfrau Maria und des hl Mauricius und seiner Genossen, für sie einen jährlichen Zins von 4 Schock gr. precis., von denen 2 zu Walpurgis, 2 zu Michaelis einkommen, bei einem dictus Spigil gekauft habe für 40 Schock breiter Friburgenser Gr. , die er ihnen richtig ausgezahlt; dass sie diesen Zins an Johannes regelmässig aus ihrer bursa oder von ihren anderen Gütern entrichten sollten, so lange er lebe, nach seinem Tode aber selbst beziehen und dafür an alle Kalenden das Gedächtnis des scolasticus halten und von 1 mandatum gr. precis. Spenden an ihre sacerdotes und die pueri in scolis verteilen, ausserdem an jedem Tage Michaelis 1 Schock gr. precis. an die chorales schenken sollten; ferner verpflichten sie sich, diesen Zins nie zu veräussern, im Falle sie nicht alle diese Bestimmungen einhalten, sich selbst des Betretens der Kirche zu enthalten, und geben dem scolasticus Johannes Anteil an allen ihren frommen Werken.
Testes: Albertus Balderami [Heinrich Balderam von Kapellendorf] canonicus Czicensis [Zeitz], magister Cristanus de Jhenis [Magister Christian zu Jena] phisicus Nuemburgensis dyocesis, die alles bestätigen und mitbesiegeln.