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Der gewählte Bischof Christian von Witzleben vereinbart mit den Kapiteln von Naumburg und Zeitz die Anerkennung seiner Wahl, nachdem er durch Erzbischof Ludwig von Magdeburg bestätigt wurde, und bekennt die in seiner Wahlkapitulation eingegangenen Verpflichtungen.

Reg. Rosenfeld, Nr. 578
Naumburg » Domstiftsarchiv Naumburg » 1. Urkundenarchiv
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