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Der gewählte und bestätigte Naumburger Bischof Christian von Witzleben beurkundet den Verkauf von 1 Schock Groschen, jährlich von der Naumburger Kurie an den Kantor Dietrich von Widera für den Unterhalt der Corales zu zahlen, für 10 Schock Groschen.
Der gewählte und bestätigte Naumburger Bischof Christian von Witzleben beurkundet den Verkauf von 1 Schock Groschen, jährlich von der Naumburger Kurie an den Kantor Dietrich von Widera für den Unterhalt der Corales zu zahlen, für 10 Schock Groschen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 587
Datumszitat:
Datum a.d. 1383, in die s. Valentini mart.- Bestätigt und besiegelt von Propst Burghardus, Decan Johannes und Capitel.
Transkription Vollregest:
Cristanus electus confirmatus Nuemburgensis [Bischof Christian zu Naumburg] bekennt, dass er mit Zustimmung des Capitels 1 Schock Groschen, jährlich von seiner Nuemburger [Naumburg] Curia episcopalis durch ihn und seine Nachfolger zur Hälfte am Fest Philippi et Jacobi ( 1. Mai), zur anderen am Fest s. Martini an den provisor sen obedienciarius scolarium coralium zum Unterhalt dieser corales zu zahlen, für 10 Schock Groschen, die ihm magister Dytherus de Wyddera [Dietrich von Wiedera], cantor zu Nuemburg, namens der corales bezahlt und die er zur Instandsetzung der curia episcopalis benutzt habe, verkauft und sich und seine Nachfolger zu der Strafe recessus a choro et abbreviaiconis divinorum, wie bei den corales üblich, im Weigerungsfalle verpflichtet, aber das Recht des Rückkaufs gewahrt habe.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) des Bischofs Christian = erhalten
(2) des Domkapitels = Frgm, (neue Form, kleiner, oval; Apostelfiguren, unten Stiftswappen)
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Littera choralium super [censu] unius sexagene de curia episcopali sub pena errum consueta [(scilicet)] recessus a choro.