Urk. 512
Naumburg
1384 Mai 15
..gegebin n. C.g. 1384, am suntage alz man singet vocem inrunditatis.
Der Rat der Stadt Naumburg beurkundet die Erlaubnis von Bischof Christian von Witzleben zum Anlegen eines Holzmarktes in Naumburg sowie einer Strasse und bestätigt die Nutzungsrechte des Kapitels an allen Strassen und Märkten.
Reg. Rosenfeld, Nr. 591
Ratsmeister, Ratsleute und die ganze Gemeinde, arm und reich, der Stadt Nuemburg [Naumburg] bekennen, dass ihr Herr, der Bischof Kristan [Christian], ihnen mit Einwilligung des Capitels erlaubt habe, eine Strasse von dem Kalkofen vor dem Saltzthore bis zu dem Vyethor anzulegen, die „Veltgraben“ einzuziehen und einen „Flurtzun“ zwischen den beiden Thoren, so wie die Malsteine zur Zeit gesetzt seien, anzulegen, dass sie ferner einen Holzmarkt zwischen dem Vyethore und dem Jacoffsthore angelegt haben, hinter dem ein Weg bis an das Jacoffsthor gehen soll, dass der Holzmarkt in bestimmter Weise umfriedet und bebaut werden soll, dass der Bischof Cristan und sein Nachfolger alle Gerichte und Rechte auf demselben, wie auf allen Strassen und Märkten in der Stadt Nuemburg behalten sollen, dass auch Capitel und Domherren ihre Rechte und Gewohnheiten, den waltzcol und den holczzcol, wie innerhalb der Stadtmauern überhaupt, so auch auf dem Holzmarkt wie von Alters behalten, dass das Wasser seinen Lauf behalten und nicht auf die Güter der Domherren und Vicarien abgedrängt werden soll, dass die Domherren auf der neuen Strasse von dem Kalkofen bis an das Jacoffsthor reiten und fahren dürfen, dass der Bischof, da der Holzmarkt zum Nutzen der Stadt auf Eigentum des Gotteshauses angelegt sei, dem Capitel Güter, die von ihm zu Lehen gehen, zur Entschädigung zugeeignet habe.
SP an Pergamentstreifen, das "grosse" Stadtsiegel
+SIGILLVM*BVRGENSIVM*DE*NVENBVRG* = erhalten
Littera abir den holczmarkt.
Liber ruber, fol. 135r
2018-07-12T06:27:15.939Z
2016-09-19T13:39:26.377Z
ludwig
arcadmin