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Dekan und Kapitel der Marienkirche in Naumburg legen, zur Hebung des Gottesdienstes und Vermehrung der Präbenden, neue Bestimmungen für zur Aufnahme von Kanonikat oder Pfründe zugelassene Stiftherren fest.
Dekan und Kapitel der Marienkirche in Naumburg legen, zur Hebung des Gottesdienstes und Vermehrung der Präbenden, neue Bestimmungen für zur Aufnahme von Kanonikat oder Pfründe zugelassene Stiftherren fest.
Reg. Rosenfeld, Nr. 597
Datumszitat:
Datum et actum a.d. 1385, in conversione s. Pauli ap.
Transkription Vollregest:
Der Decan.. dictus Sommerlatte [Sommerlatt] und das Capitel der Kirche s.Marie in Nuemburg [Naumburg] bekennen, dass sie zur Hebung des Gottesdienstes und wegen der Kärglichkeit ihrer Präbenden mit Zustimmung des Dompropstes Burghardus [Burchard] beschlossen haben, dass jeder in ihrer Kirche zu Canonikat und Präbende neu Aufzunehmende wie in anderen Collegiatkirchen ihre Satzungen beschwören und zur Vermehrung der panes prebendales 1 Schock breiter Groschen, jedem canonicus 2 stopae alsatischen Weines und 4 maldra Weizen zur Vermehrung der Semmeln, ausserdem ein Pfund (libra) denar. für den Weinberg geben solle, den sie aus ihrem Vermögen (de bursis nostris) bei Wetha an den Weinberg der Nuemburger Vicarii, der „Moncheberg“ genannt wird, gekauft haben.-
Bestätigt und mitbesiegelt von Dompropst Burghardus.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) des Propstes Sommerlatt = Verlust
(2) des Marienkapitels = Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Consuetudines et constitutiones videlicet pro statut. dand. pro vino recepcion. et frumento pro augmentacion. simulis etc. IV maldra.