Das Konzil von Basel erlaubt dem Kapitel von Naumburg die Übertragung von vakanten Kirchlehen auf einen Syndikus, sofern dieser Kleriker und zur Übertragung befähigt ist.
Das Konzil von Basel erlaubt dem Kapitel von Naumburg die Übertragung von vakanten Kirchlehen auf einen Syndikus, sofern dieser Kleriker und zur Übertragung befähigt ist.
Reg. Rosenfeld, Nr. 895
datequote:
Dat. Basilee IV. kl. febr., a. nat. d. 1439
Taxonomy:
15. Jahrhundert
transcription:
Sacrosancta generalis Synodus Basiliensis erteilt dem Capitel von Nuemburg auf seine Bitte die Vollmacht, eine der vicariae perpetuae ihrer Kirche, sobald sie vacant werde, ihrem Sindicus, wenn dieser Cleriker und sonst dazu befähigt sei, zu übertragen, und bestimmt, dass keine andere Provision und Verfügung über diese Vicaria gelten, alle andern Ansprüche aufgehoben sein sollten.
seal:
SP an Hanfschnur
(1) Bleibulle des Konzils
tradition:
Ausfertigung
registry:
Bulla super sindicatu consilii Basiliensis.
materialtype:
Pergament
Note:
Auf dem Bug: M. Galteri.
Unter dem Bug: A. Kempenick. A. de Pangiliis.
Auf dem Rücken: B. Forster. Jo. Benenati.