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Zeitzer Propst, Dechant und Kapitel geben an, dass sie 1 ½ Gulden Zins von Dechant und Kapitel Unser lieben Frauen bei Naumburg zurückgekauft hätten, aber nicht mehr im Besitz des Originals sind.
Zeitzer Propst, Dechant und Kapitel geben an, dass sie 1 ½ Gulden Zins von Dechant und Kapitel Unser lieben Frauen bei Naumburg zurückgekauft hätten, aber nicht mehr im Besitz des Originals sind.
Reg. Rosenfeld, Nr. 919
Datumszitat:
n.C.g. 1443, an dem tage der Geburt unser liben frauwen.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Propst, Dechant und Capitel zu Cicze bekennen, dass Dechant und Capitel Unser lieben Frauen auf der Freiheit zu Nuemburg 1 ½ Gulden rynisch jährlichen Zinses, den diese auf Wiederkauf für 30 rynische Gulden dem Dechant Henningus Grope zu Nuemburg als Seelwarte des Johannes von Perlenberg, scolasticus zu Cicze, zur Feier dessen Jahrgedächtnis in ihrer Kirche verkauft hatten, zurückgekauft haben, und erklären, dass sie die Kaufurkunde nur abschriftlich in ihren Copienbuch und nicht das Original hätten finden können, dass sie aber dieses, wenn es sich später fände, als ungültig dem Capitel von U.L.F. zurückgeben würden.
Siegel:
SP an Pergamentstreifen
(1) Kapitel von Zeitz
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Quitancia capituli erclesie Ciczensis super IV fl. datis pro presenicis.