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Hans Ruchoyt aus Amendorp und Curd von Diskow aus Sagerstorp geben an, dass der verstorbene Ritter Herman Kottze und Cone Baldewin dem Naumburger Domkapitel 1 Mark Silber Erfurtischer Währung auf ihre Pfannen im „Dutschen Borne“ in Halle verkauft haben, und dass sie nach dem Tod der beiden Bürgen Hanss von Belger und Hencze Northusen deren Platz einnehmen.
Hans Ruchoyt aus Amendorp und Curd von Diskow aus Sagerstorp geben an, dass der verstorbene Ritter Herman Kottze und Cone Baldewin dem Naumburger Domkapitel 1 Mark Silber Erfurtischer Währung auf ihre Pfannen im „Dutschen Borne“ in Halle verkauft haben, und dass sie nach dem Tod der beiden Bürgen Hanss von Belger und Hencze Northusen deren Platz einnehmen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 908
Datumszitat:
Gegeben n.C.g. 1442, am suntage alz man in der heiligin kirchin singit Circumdederunt.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Hans Ruchoyt zu Amendorp und Curd von Diskow zu Sagerstorp bekennen, dass der verstorbene Ritter Herman Kottze und Cone Baldewin dem Domcapitel von Nuwenburg 1 Mark lötiges Silber Erfurtischer Währung Zins an ihren Pfannen im „Dutschen Borne“ zu Halle, zahlbar auf der Freiheit zu Nuwenburg „sente Jacofs tag in der erne“ (25. Juli), für 15 Mark verkauft und dafür neben andern Hanss von Belger und Hencze Northusen laut der Urkunde de. d. n. C. g. 1418 an sente Pathalernis tage (28. Juli) als Bürgen gestellt haben, und dass sie nach dem Tode dieser beiden Bürgen an ihrer Stelle deren Verpflichtung übernähmen.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Hans Ruchoyt = undeutlich
(2) Curd von Diskow = undeutlich