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Urkunde der Beratung zwischen Bischof Peter zu Naumburg und Domherren, sowie den Äbten zur Pforthen, zu Walkinrid, Volckenrode, Gurgenthal und Setchinbich über den seit dem verstorbenen Abt Jacoff diskutierten Streit, dass sich der Naumburger Bischof vom 4. Fastensonntag bis Mittwoch vor Ostern im Kloster aufgehalten habe, und entscheiden, der Abt müsse dem Bischof jährlich 36 rhein. Gulden für die Abschaffung der Quartierlast zahlen bis ein neuer Bischof gewählt sei.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Lib. flavus fol. 1v-2r.
Datierung:
?1444 April 29?
Ort:
?
Regest:
Urkunde der Beratung zwischen Bischof Peter zu Naumburg und Domherren, sowie den Äbten zur Pforthen, zu Walkinrid, Volckenrode, Gurgenthal und Setchinbich über den seit dem verstorbenen Abt Jacoff diskutierten Streit, dass sich der Naumburger Bischof vom 4. Fastensonntag bis Mittwoch vor Ostern im Kloster aufgehalten habe, und entscheiden, der Abt müsse dem Bischof jährlich 36 rhein. Gulden für die Abschaffung der Quartierlast zahlen bis ein neuer Bischof gewählt sei.
Reg. Rosenfeld, Nr. 923
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Urkunde des Inhalts, dass n.C.g. 1444 auf mitwochen nach dem sontag Misericordia zu Czeytz von Seiten des Bischofs Peter zu Numburgk und seines Capitels Dechant Herman von Quesytz zu Numburgk, der Propst Hildebrant von Grusenitz und Dechant Clemens Weysze zu Czeytz, Pelegrinus von Goch, decretorum, doctor, und Kämermeister Peter Spirtt, Domherren zu Numburgk, sowie auf Seiten des Abts Joannes und Klosters zur Pforthen die Äbte Nicolaus zu Walkinrid, Wintherus zu Volckenrode, Wertold zu Gurgenthal und Johans zu Setchinbich über den seit dem frühern Abt Jacoff zur Pforthen währenden Streit, da früher der Bischof von Numburgk jährlich von Letare bis zum „krummen“ Mitwoch (M. vor Ostern) im Kloster sich aufzuhalten pflegte, beraten und mit Zustimmung beider Teile durch Propst Hildebrandt von Gusenitz zu Czeytzs, Dr. Pelegrinus und Kammermeister Peter Spirtt, als Vertreter des Bischofs, und die Äbte Berthold zu Georgental, Winther zu Volkenrode und Herman von Burghardeszrode, Vogt zur Pforten, als Vertreter des Klosters, dahin gütlich haben entscheiden lassen, dass der Abt zur Pforten, dem Bischof zur Numburgk jährlich 36 rhein. Gulden halb auf Michaelis und halb auf Walpurgis, auf dem Schloss zu Czeytz für die gänzliche Abschaffung jener Quartierlast bezahlen und nur bei Neuwahl eines Bischofs verpflichtet sein solle, den Neugewähltung mit seinem Hofgesinde eine Nacht in dem Kloster aufzunehmen und bewirten; wie er dem Bischof zu Gehorsam, solle dieser ihm zum Schutze des Klosters verbunden sein.
Besiegelt von den 4 Äbten und dem Vogt zur Pforte.
Überlieferungsform:
Kopie
Beschreibstoff:
?
Bemerkungen:
Weitere Exemplare: DStA Naumburg, Portensia fol. 17v.
Drück: UB Pforte 2 Nr. 26i