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Herzog Friedrich von Sachsen verzichtet auf den Zehnten und weitere Abgaben der Geistlichkeit, deren Erhebung ihm während des Schismas der Päpste Felix V. und Eugenius IV. erlaubt wurde.
Herzog Friedrich von Sachsen verzichtet auf den Zehnten und weitere Abgaben der Geistlichkeit, deren Erhebung ihm während des Schismas der Päpste Felix V. und Eugenius IV. erlaubt wurde.
Reg. Rosenfeld, Nr. 933
Datumszitat:
.. geben .. zu Liptzk, des fritags nach sent Barthlomes tag, n.C.g. 1446.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Herzog Friderich zu Sachsen, des h. römischen Reichs Erzmarschall, Landgraf in Doringen, Markgraf zu Missen, verzichtete gegenüber dem Bischof Peter und dem Domcapitel von Nuemburg auf den zehnten Pfennig und alle andere Abgaben der Geistlichkeit, deren Erhebung ihm in seinem Fürstenthum während des Schismas der Kirche von den beiden Päpsten, Felix (V.) und Eugenius (IV.), zugestanden sei.
Siegel:
SP an Pergamentstreifen
(1) Friderich, Herzog von Sachsen
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Renunciatio impetrationis decine a clero facta per durenu Saxonie.
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
Weitere Exemplare: Lib. ruber p. 42.
Copie von 1554 durch Johann Merthin: Acta, betr. sächs. Landsteuer.
Copie Eylenbergs (sec XVII): in: Acta, die von denen Fürstent. Weymar und Altenburg … gefinderte Landsteuer betr.