Overview
Die Naumburger Bürgermeister und Stadträte geloben der Geistlichkeit den Erlass des Fährgeldes auf der Heelschen Fähre, sowie freien Durchgang durch die Herrentorpforte und freien Handel auf dem Markt betreiben zu dürfen, mit Ausnahme des üblichen Stadt- und Marktgeldes.

Reg. Rosenfeld, Nr. 935
Naumburg » Domstiftsarchiv Naumburg » 1. Urkundenarchiv
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