Bischofs Petrus zu Naumburg entscheidet im Streit zwischen dem Kloster Pforta, Niclaus von Linden und Niclaus Mangolt, sowie den Brüdern Gunther und Hans von Schaffstete über die Beanspruchung von Frohndiensten der Leute aus Plotha, dass diese außer 4 Tagen jährlichen Frohndienst frei sein sollen.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, No. Stat-Buch eccl. b. Mar. Virg. fol. 54r.
Age Determination:
?1455 Juni 19?
Location:
?
justice:
Bischofs Petrus zu Naumburg entscheidet im Streit zwischen dem Kloster Pforta, Niclaus von Linden und Niclaus Mangolt, sowie den Brüdern Gunther und Hans von Schaffstete über die Beanspruchung von Frohndiensten der Leute aus Plotha, dass diese außer 4 Tagen jährlichen Frohndienst frei sein sollen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 963
datequote:
Gescheen am dornstag nach Viti, a.d. [14]55.
Taxonomy:
15. Jahrhundert
transcription:
Petrus, Bischof zu Numburg, entscheidet als Schiedsrichter in einem Streit zwischen Abt zu Pffortten in Vertretung seines Klosters, Niclaus von Linden und Niclaus Mangolt wegen ihrer Lehn und Leute zu Plote einerseits, und den Brüdern Gunther und Hans von Schaffstete andererseits, über einige Frohndienste, die Günther Schaffstete von den Leuten zu Plote, die zum Kloster und zu den Lehen der beiden Herren gehörten, beanspruchte, dahin dass die Leute dem Gunther Schaffstete und den nachfolgenden Herren des Dorfes 4 Tage jährlich, aber nicht 9mal in einer Woche, und wer Pferde hat, einmal mit Pferden, frohnen, aber sonst frei sein sollen.