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Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Copie (sec. XV. gx.)
Datierung:
?1463 post Oktober 1?
Ort:
?
Regest:
Bestimmungen des Eides des neuen Bischofs Theodricus Buckstorff, die sich mit denen seiner Vorgänger gleichen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1041
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Bestimmungen des Eides des zum Bischof erwählten Theodricus (III.) Buckstorff.
Protocoll und Einleitung, sowie das Datum fehlen.
Die Artikel stimmen genau mit denen des Eides Johanns II. und Peters überein (von 1422 Oct. 25 und 1434 Dez. 13)
die genaue Entlehnung aus dem letzteren zeigt sich darin, dass bei Erhaltung der Cleinodia und der Bibliothek der Vorgänger Johannes genannt wird.
[Einige Zusätze am Rande scheinen kaum im Prig. sich gefunden zu haben, z.B. die Verpflichtung des bischöflichen Offizials gegenüber dem Capitel und den Archidiaconen, bezüglich seiner Gerichtsbarkeit; - oder: bei Erhaltung der Gerechtsame des Capitels die Hervorhebung des Privilegs Bischof Witkos über die Gerichtsbarkeit auf der Freiheit.]