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Das Gericht von Seebach bekennt, dass Margarete von Kutzleyben und ihr Ehemann Jhan auf das Erbe ihres Vaters Thyle von Sebech zugunsten der Mutter und Söhne für 400 rhein. Gulden Entschädigung verzichten, sofern die Söhne und Mutter nicht ohne Erben sterben.

Reg. Rosenfeld, Nr. 1064
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