Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Naumburger Dompropst, Dechant, Seniores, Kantor und Kapitel erlauben den Zeitzer Räten die für 500 Gulden gekauften 25 rhein. Gulden Zins für je die Hälfte abzulösen, bis dahin solle jedoch die Rente weiterhin an Bischof Heinrich gezahlt werden.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Cop. d. vorschr. n. Kaufbr. f. 164r.
Datierung:
?1468 November 15?
Ort:
Naumburg ?
Regest:
Naumburger Dompropst, Dechant, Seniores, Kantor und Kapitel erlauben den Zeitzer Räten die für 500 Gulden gekauften 25 rhein. Gulden Zins für je die Hälfte abzulösen, bis dahin solle jedoch die Rente weiterhin an Bischof Heinrich gezahlt werden.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1089
Datumszitat:
Geben n.C.g. 1468, am dinstage nach sant Briccii, des heiligen bisschoves.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Dompropst Lic. Hugo Furster, Dechant Hartungus Andree, die Seniores Niclaus Stoybe und Johannes Isenhart, der Cantor Niclausz von Ertmansztorff und das Domcapitel zu Numburgk bewilligen den Räten der Stadt Czicz, die 25 rhein. Gulden, die sie von ihnen für 500 G. gekauft, zur Hälfte jedesmal für 250 G. abzulösen; bis dahin solle die Rente an Bischof Heinrich und nach dessen Tode an ihr Capitel gezahlt werden.