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Zitierweise: | Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Urk. 722 |
Datierung: | ?1470 Januar 26? |
Ort: |
Zeitz
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Regest: |
Der Naumburger Bischof Heinrich bekennt, die Anwohner hinter seinem Hof dem Dompropst, Dechant und Kapitel unterstellt zu haben, damit diese ihnen die Erlaubnis zum Brauen erteilen, und verzichtet, ausgenommen der Zinsen, Lehnswaren und Frohndienste, auf sämtliche Rechte an ihnen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1103 |
Datumszitat: |
Geben zu Cicz n.C. .. g. 1470, am ffritag nach Conversionis s. Pauli apostoli.
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Historische Systematik: |
15. Jahrhundert
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Transkription Vollregest: |
Bischof Heinrich zu Nunburg bekennt, dass er auf Bitte seiner Hintersassen hinter seinem Hof auf der „pfutzsen“ der Freiheit zu Nunburg: Gothart von Borne, Hencze Arlshusen, Hencze Kako, Nickel Bruer, Peter Knobeloch und Hans Mytsche, diese seiner Gerichtsbarkeit entlassen, und dem Dompropst, Dechant und Capitel zugewiesen habe, damit diese ihnen die Ausübung des Brauereigewerbes gestatten und jene dem Capitel schossen und ihm wie seinen Gassemeistern gehorsam sein sollen, und lässt alle seine Rechte an ihnen auf, vorbehaltlich seiner Zinse, Lehnsware und 2tägigen Frohndienst auf seinem Hofe zu Nunburg.
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Siegel: |
SP an Pergamentstreifen
(1) Heinrich, Bischof von Naumburg |
Überlieferungsform: |
Ausfertigung
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Dorsualvermerk: |
Littera abgnegacionis iurisdictionis domini episcopi in domibus uf der pfutzen.
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Beschreibstoff: |
Pergament
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Bemerkungen: |
Weitere Exemplare: Lib. ruber p. 38.
Cop. d. vorschr. n. Kaufbr. f. 171v. Collect. f. 16r. |
Erstellt am: |
20.02.2020 - 11:13:33
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Letzte Änderung: |
05.03.2020 - 13:00:59
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MyCoRe ID: | |
Lizenz: |