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Das Naumburger Kapitel gibt dem Bischof Heinrich uneingeschränkte Vollmacht über testamentarische Verfügungen mit Entbindung von seinen Gelübden, aufgrund der Vollendung des Schlossbaus in Zeitz und anderen Angelegenheiten.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Cop. d. vorschr. n. Kaufbr. f. 164r.
Datierung:
?1471 Juni 26?
Ort:
Naumburg ?
Regest:
Das Naumburger Kapitel gibt dem Bischof Heinrich uneingeschränkte Vollmacht über testamentarische Verfügungen mit Entbindung von seinen Gelübden, aufgrund der Vollendung des Schlossbaus in Zeitz und anderen Angelegenheiten.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1114
Datumszitat:
Geben n.C.g. 1471, am tage Johannis et Pauli.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Der Dompropst Licentiat Hugo Furster, Dechant Hartungus Andree, die Seniores Nicolaus Stoybe und Johan Isenhart und das Domcapitel zu Numburgk geben dem Bischof Heinrich wegen der Vollendung des Schlossbaus zu Czicz und wegen anderer Stiftssachen unbeschränkte Vollmacht zur testamentarischen Verfügung und entbinden ihn dazu seiner ordnungsmässig abgelegten Gelübde.