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Kurfürst Ernst, Herzog von Sachsen, und Bischof Heinrich von Naumburg bestimmen Räte zur Diskussion über eine Kapelle bei Crossen in Pflege der Stadt Zwickau, die Aufteilung dortiger dargebrachter Opfer, Bestimmungen über Abgaben und Wahrung der Grundrechte des Grünhainer Klosters.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Lib. flavus fol. 86v.
Datierung:
?1476 August 19?
Ort:
Leipzig
Regest:
Kurfürst Ernst, Herzog von Sachsen, und Bischof Heinrich von Naumburg bestimmen Räte zur Diskussion über eine Kapelle bei Crossen in Pflege der Stadt Zwickau, die Aufteilung dortiger dargebrachter Opfer, Bestimmungen über Abgaben und Wahrung der Grundrechte des Grünhainer Klosters.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1165
Datumszitat:
Gescheen und geben zu Leyptzk, n.C.g. 1476, am montag nach Assumptionis Marie virg.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Im Namen des Kurfürsten Ernst, Herzogs zu Sachssen, Landgrafen in Doringen, Markgrafen zu Meyssen, und des Bischofs Heinrich zu Numburgk bestimmen die Räte, Obermarschall Hugolt von Schleynitz, Kanzler Dr. Johan Scheybe und Dr. Martin Lindener im Auftrag des Kurfürsten, sowie der Official Meister Daniel Portzk und Oberschreiber Erhard Muszeler zu Czeytz im Auftrage des Bischofs, über die neue Capelle bei Crossen in der Pflege zu Czwickaw, genannt zu Unser lieben frawen zur Weiden und über die dort dargebrachten Opfer: dass diese unter 3fachem Verschluss des Bischofs, des Pfarrers zu Czwickaw und der Vorsteher oder Altarleute der Capelle aufbewahrt, und zu 3 Teilen zur Erhaltung der Capelle dienen und dem Bischof und dem Pfarrer zu Czwickaw zufallen solle, welch letzterer wieder 1/3 seines Anteils bei den Altarleuten zu Unser lieben frawen zu Czwickaw zur Ansammlung einer Rente für einen Caplan zur Pfarre hinterlegen soll, der bei der Capelle angestellt werde; die Altarleute sollen über die Verwendung des 1. Teils dem Bischof und den Amtleuten zu Czwickaw Richnung ablegen; andere Bestimmungen betreffen Abgaben in Naturalien und Vieh, sowie die Wahrung der Grundrechte des Klosters zu Grunhayn, auf dessen Boden die Capelle erbaut sei.
Ausgefertigt in 3 Exemplaren für den Bischof, den Pfarrer und die Amtleute zu Czwickaw unter den Siegeln des Kurfürsten und des Bischofs.