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Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Copieen (sec. XV. ex.)
Datierung:
?1481 post März 24?
Ort:
Naumburg ?
Regest:
Bischof Theodericus IV. von Naumburg bekennt, diverse articuli und statuta seiner Kirche beschworen zu haben und fügt einige Zusätze an.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1193
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Bischof Theodericus IV von Numburg bekennt, folgende articuli und statuta seiner Kirche beschworen zu haben:
die folgenden Bestimmungen stimmen meist vollkommen mit denen der Eide der Bischöfe Johannes II., Peter, Dietrich III. (cf. 1422 Oct. 25, 1434 Dez. 13, 1463 post Oct. 1) überein. Doch finden sich einige Zusätze:
zu dem Versprechen keine Besitzungen des Stifts, Städte, castra etc., zu veräussern, gelobt er auch, möglichst bald das castrum Salecke von den Schencken zurückzuerwerben;
bei der Versicherung der Wahrung der Testamente der Canoniker verspricht er, bei Aufsetzung oder Änderung seines eigenen Testaments für die auszusetzenden Legate mit Zustimmung des Capitels einzuholen und sein Begräbnis im Numburger Dom festzusetzen;
bei Erhaltung und Vermehrung der Bücher etc. wird in beiden Abschriften der Vorgänger Gerhardus genannt (cf. Johannes II.); -
zum Schluss als neue Artikel:
er verspricht, die Privilegien der Stadt Numburg erst nach genauer Prüfung und mit Zustimmungdes Capitels zu bestätigen, sowie bei der jährlichen Ratsbestätigung in dem Eide des Rates zu den Worten „synem gotiszhusze“ hinzusetzen zu lassen: „das ist seynem cappittel“;
dass er ferner den index secularis in der Stadt Numburg eidlich verpflichten solle, sich auf der Freiheit keine Gerichtsbarkeit ohne Zustimmung des Capitel und gegen das Privileg des Bischofs Wittigo anzumassen, und dass er selbst die Einwohner der Freiheit nicht über Gewohnheit belasten oder nach Gutdünken oder auf Betreiben der Bürger „ad reisas“ berufen wolle;
dass er endlich eine Rasur in den statuta sinodalia herstellen lassen, für Weihe von Kirchengerät keine Gebühren erheben und den Forst nicht verwüsten solle.
Überlieferungsform:
Kopie
Beschreibstoff:
?
Bemerkungen:
Rückseite: A. Copia iuramenti episcoporum Theoderici de Schonnberg et H[enrici] de Stammern ep.
B. Articuli domini Theoderici de Schonnbergk Nunburgensis electi.