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Zitierweise: | Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Akten, Bisch. Jul. (1542-44) Urk. f. 2v. I 10. |
Datierung: | ?1483 März 13? |
Ort: |
Weimar
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Regest: |
Aufgrund der Notwendigkeit von Reformen in den Nonnenklöstern im Gebiet des verstorbenen Herzogs Wilhelm, erteilen die Brüder Kurfürst Ernst und Albrecht, Herzöge von Sachsen, dem Naumburger Bischof Ditterich die Erlaubnis, diese zu visitieren, reformieren und Vorsteher einzusetzen, die jährlich darüber berichten sollen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1204 |
Datumszitat: |
Geben zu Weymar, auff dornstag nach Letare, a.d. 1483.
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Historische Systematik: |
15. Jahrhundert
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Transkription Vollregest: |
Ernst, Reichserzmarschall und Kurfürst, und sein Bruder Albrecht, Herzöge zu Sachssenn, Landgrafen in Doringen, Markgrafen zu Meyssen, erteilen dem Bischof Ditterich zu Nawmburg, in Anbetracht, dass die Jungfrauenklöster in den von ihrem verstorbenen Vetter Herzog Wilhelm cc überkommenen Landen dringend einer Reformierung bedürfen, die Befugnis, die in seiner Diözese gelegenen Nonnenklöster zu visitieren, zu reformieren, mit Vorstehern zu versehen, die alljährlich dem Bischof und ihnen oder beiderseitigen Räthen und Amtleuten Rechnung legen sollen, und die geistliche Ordnung und weltliche Regierung neu einzurichten.
Besiegelt von Herzog Ernst. |
Überlieferungsform: |
Kopie
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Beschreibstoff: |
?
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Erstellt am: |
26.02.2020 - 09:22:48
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Letzte Änderung: |
26.02.2020 - 09:22:48
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