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Die Bischöfe Heynrich von Bamberg und Dietterich von Naumburg einigen sich im Fall über die Kapelle zum Burgsteyn, die jeder von ihnen beanspruchte, dass Heynrich die iura episcopalia ausüben dürfe, sich allerdings beide die Opfer teilen, beide sich um die Rechnungslegung der Erben und Testamentarien Caspar Sacks kümmern und abwechselnd künftige Stiftungen eines Beneficiums zustehen sollen.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Lib. flavus fol. 5v.
Datierung:
?1487 Aprl 20?
Ort:
Bamberg
Regest:
Die Bischöfe Heynrich von Bamberg und Dietterich von Naumburg einigen sich im Fall über die Kapelle zum Burgsteyn, die jeder von ihnen beanspruchte, dass Heynrich die iura episcopalia ausüben dürfe, sich allerdings beide die Opfer teilen, beide sich um die Rechnungslegung der Erben und Testamentarien Caspar Sacks kümmern und abwechselnd künftige Stiftungen eines Beneficiums zustehen sollen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1254
Datumszitat:
Geben zu Bambergk, am Freytag nach dem heyligen ostertag, n.g.g. 1487.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Bischof Heynrich zu Bambergk und Dietterich zu Numburgk einigen sich mit Zustimmung beider Capitel über die Capelle zum Burgsteyn, die jeder für sein Bistum beanspruchte dahin, dass der Bischof von Bamberg die iura episcopalia daselbst ausüben, beide aber sich in die gespendeten Opfer teilen sollten, beide auch auf gleiche Kosten die Erben und Testamentarien des verstorbenen Caspar Sack zur Rechnunglegung anhalten wollen; bei einer künftigen Stiftung eines Beneficiums an der Capelle, solle dem Bamberger die erste, dem Naumburger die zweite, und so abwechselnd, zustehen.
Secret beider Bischöfe pend.