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Ritter Ditterich von Stontzsch, aus Auligk, verspricht dem Naumburger Bischof Johanns im Streit über die Gerichte in Krimmitzschen, aufgrund seines Urteils und der Ausführung gegen einen Übeltäter außerhalb des Dorfes, auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit zu verzichten, solange die Sache nicht entschieden sei.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Lib. flavus fol. 68v.
Datierung:
?1495 Januar 8?
Ort:
Zeitz
Regest:
Ritter Ditterich von Stontzsch, aus Auligk, verspricht dem Naumburger Bischof Johanns im Streit über die Gerichte in Krimmitzschen, aufgrund seines Urteils und der Ausführung gegen einen Übeltäter außerhalb des Dorfes, auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit zu verzichten, solange die Sache nicht entschieden sei.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1319
Datumszitat:
Gebenn zu Czeitzs dornnstags Erhardi, a.d. [14]95.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Ritter Ditterich von Stontzsch zu Ulack verspricht, nachdem er mit Bischof Johanns zu Naumburgk in Zwist geraten über die Gerichte zu Kryntzschenn, da er ausserhalb des Dorfes im Holz einen Übelthäter habe richten und hängen lassen, und nachdem die Sache in einmaliger Verhandlung vor dem Capitel und einigen Stiftsmannen nichts ausgetragen sei, bis zur Entscheidung des Streites sich dieser Ausübung der Gerichtsbarkeit zu enthalten.
Sig. appress. in sp.