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Heinrich von Schonebergk d. ält. gelobt, den Doktor Johanns von Berlebs, nach seiner Einsetzung für die Vicarie des Altars St. Barbaren in der Kapelle auf Schloss Stolburg, jährlich 34 Gulden auszahlen und die Jahrrente des Lehens beziehen solle, sich das Kapitel gleichfalls zur Zahlung verpflichte und dem Baumeister oder Sindicus Naumburgs zu bezahlen.
Heinrich von Schonebergk d. ält. gelobt, den Doktor Johanns von Berlebs, nach seiner Einsetzung für die Vicarie des Altars St. Barbaren in der Kapelle auf Schloss Stolburg, jährlich 34 Gulden auszahlen und die Jahrrente des Lehens beziehen solle, sich das Kapitel gleichfalls zur Zahlung verpflichte und dem Baumeister oder Sindicus Naumburgs zu bezahlen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1347
Datumszitat:
Dat. Sontag Cantate, a.d. 1498.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Heinrich von Schonebergk d. ält. zu Stolburg gelobt, da er den Doctor Johann von Berlebs für die Vicarie des Altars s. Barbaren in der Capelle auf Schloss Stolburg praesentiert und den Baumeister oder Sindicus der Fabrik der Kirche ss. Petri u. Pauli zu Numburg zum Verweser dieses Lehens dergestalt bestellt habe, dass er dem Doctor jährlich auf Petri Pauli 34 Gulden zu Numburgk auszahlen und die Jahrrente des Lehens beziehen solle, und das Capitel sich um seines Sohnes Gorge von Schoneberg, Domherrn von Numburg und Merseburg, willen gleichfalls gegen den Vicar zur Zahlung der 34 Gulden verpflichtet habe, diesen Zins von 34 Guld. jährlich auf Bonifacii dem Baumeister oder Sindicus in der Stadt Numburg zu bezahlen und das Capitel für allen Schaden durch Versäumnis zu entschädigen.
Siegel:
SP
(1) Heinrich von Schonberg = Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Littera Henrici de Schoenbergk, super XXXIV flor. in termino Bonifacii solvendas.