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Das Naumburger Domkapitel vermittelt im Streit zwischen Bischof Joannes und dem Kapitel der Stiftskirchen St. Peter-und-Paul in Zeitz bezüglich der Nomination einen Canonicus, dass der Bischof in solch einem Fall auf das Nominationsrecht verzichtet, Dr. Mugenhoffer zu diesem Canonicat zugelassen werden solle und der Bischof ein oder zwei Zeitzer Domherren zum Dienst heranziehen dürfe.

Reg. Rosenfeld, Nr. 1363
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