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Dechant, Ältester und Kapitel von Naumburg entscheiden im Streit zwischen Mertin von Mutschow, Domherr der Kirche in Worczen, und der Gemeinde der Freiheit zu Naumburg über die Verpflichtung der Einwohner von drei Zinshäusern zur Nachtwache in der Stadt, damals zu Mertin von Mutschows Domherrenhof in Naumburg gehörig, dass alle jene Handwerker und Verkäufer, die bei Mertin von Mutschow gemietet haben – Frauen ausgeschlossen -, Nachtwache halten, aber ansonsten unbeschwert bleiben sollen und diese Regelung bis zum Tod des Domherrn gilt.

Reg. Rosenfeld, Nr. 891
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