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Herzog Georg der Bärtige von Sachsen schreibt Bischof Johann von Naumburg, dass das am 16. April aufgrund eines Totschlages gehaltene Gericht eigentlich dem Hochstift zugestanden hätte und er deshalb seinen Amtmann Christof von Taubenheim angewiesen habe, sich dieser Sache zu enthalten.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Liber flavus, fol. 29v
Datierung:
?1500 April 30?
Ort:
Freyburgk
Regest:
Herzog Georg der Bärtige von Sachsen schreibt Bischof Johann von Naumburg, dass das am 16. April aufgrund eines Totschlages gehaltene Gericht eigentlich dem Hochstift zugestanden hätte und er deshalb seinen Amtmann Christof von Taubenheim angewiesen habe, sich dieser Sache zu enthalten.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1368
Datumszitat:
Geben zu Freyburgk, am dornstag noch Quasimodo geniti, a. 1500
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Herzog Georg zu Sachssen, Landgraf in Doringen, Markgraf zu Meyssenn schreibt an Bischof Johans zu Numburgk, dass nach dem am letzten Grünen Donnerstag (16. April) im Weichbild von Naumburgk vor dem Mergenthor auf der Strasse von der hellischen Fähre geschehenen Totschlag sein Rat und Amtmann Christoff von Tawbenheym zu Freyburg darüber Gericht gehalten habe in der Meinung, dass dies zum fürstlichen Gericht gehöre, dass aber aus des Bischofs Anzeige und dem vorgelegten Vertrage des Herzogs Wilhelm mit dem damaligen Bischof hervorgehe, dass das Gericht am Thatort dem Stift zustehe, und dass er daraufhin seinen Amtmann angewiesen habe, sich dieser Sache zu enthalten.