Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Zitierweise: | Naumburg, Nr. 837 |
Datierung: | ?1500 Oktober 5? |
Ort: |
Rom apud s. Petrum
|
Regest: |
Papst Alexander VI. erteilt Raimundus Peraudi, Kardinal von Gurk und päpstlichem Legat für Dakien, Schweden, Norwegen, Friesen, Preußen und allen zum nordalpinen Reich gehörigen und angrenzenden Ländern, die Vollmacht, den dortigen Geistlichen die Befähigung zu erteilen, über eigenes Vermögen und Mobiliarbesitz, soweit er nicht von Pfründen stamme, testamentarisch verfügen zu können.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1371 |
Datumszitat: |
Datum Rome apud s. Petrum, a. inc. D. 1500, III. non. Octob.
|
Historische Systematik: |
15. Jahrhundert
|
Transkription Vollregest: |
Papst Alexander (VI.) erteilt dem, Raimundus, tit. S. Marie nove presbyter cardinalis Gurcensis, Legatus de latere bei dem römischen König Maximilianus und dem König Johannes von Dacia und in ganz Germania, Dacia, Suecia, Norwegia, Frisia, Prussica und allen zum imperium Romanum in Germania gehörigen angrenzenden Landen, die Vollmacht, den dortigen Geistlichen die Fähigkeit zu erteilen, über ihr eigenes Vermögen, über den Mobiliarbesitz aus ihren kirchlichen Einkünften, soweit er nicht von Altären, Gottesdiensten u. s. w. zu dienen habe, zur Bestreitung ihrer Beerdigung und zu Gunsten ihrer Verwandten, Diener und Gläubiger, zur Herstellung der durch ihre Schuld vernachlässigten und verfallenen Gebäude und Kirchen und zu ihrem Seelenheile testamentarisch zu verfügen.
|
Beschreibstoff: |
?
|
Bemerkungen: |
Transsumpt in Urk. Nr. 837
|
Erstellt am: |
07.07.2020 - 09:26:13
|
Letzte Änderung: |
07.07.2020 - 09:26:13
|
MyCoRe ID: | |
Lizenz: |