Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Die Einziehung der Lehngelder von Grundbesitzern, welche auf Ablösung der Reallasten zwar provocirt haben, wo das Ablösungverfahren indessen auf Grund des Gesetzes vom 13.6.1853 und 6.4.1854 ausgesetzt worden ist
Titel laut Vorlage:
Acta betreffend, die Einziehung der Lehngelder von Grundbesitzern, welche auf Ablösung der Reallasten zwar provocirt haben, wo das Ablösungs-Verfahren indessen auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1853 und vom 6. April 1854 ausgesetzt worden ist
(Findbuch) Acta, die Einziehung der Lehngeldervon Grundbesitzern, welche auf Ablösung der Reallasten zwar provocirt haben, wo das Ablösungsverfahren indessen auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1853. und vom 6. April 1854. ausgesetzt worden ist, betreffend de anno 1856.