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Marie Elisabeth Kükling aus Draschwitz bzgl. des ohne vorherige Lehnsempfängnis vollzogenen Verkaufs ihres Gutes mit Zubehör, zur Obedienz Draschwitz gehörig, an Gottlieb König und die Confirmation durch die adel. Schaurothschen Gerichte
Titel laut Vorlage:
Acta Den von Marien Elisabeth Kühlingin zu Draschwitz ohne vorgängige Lehns-Empfängniß beschehenen Verkaufs des von ihrem Vater Friedrich Trieben ererbten zur Obedienz Draschwitz gehörigen Guthes und Zubehörs an Gottlieb Königen, und die von denen Adel. Schaurothischen Gerichten beschehene Confirmation, s. w. d. m. a. betr. d. ao 1775