Heinrich Graf und Herr zu Henneberg (Hennen-) bekundet: der Einsiedler Siegfried saß wegen seines Vaters und der Herrschaft Henneberg und soll seinet- und seiner Herrschaft wegen, solange er lebt, sitzen auf dem von ihm erbauten Einsiedlerhof und dessen Einkünften auf dem Thüringer Wald zwischen Frauenwald (den Ffrauwen) und Ilmenau (Ylmena) und den Hof mit Wiesen und 40 Gerten Holz in Länge und Breite um den Hof innehaben. Er soll dort alle armen Leute beherbergen, die Herberge begehren, und ihnen in Winter und Sommer Feuer (fuerwerg) und Wasser geben. Wenn Siegfried dabei säumig ist und vor dem Grafen verklagt wird, kann der ihn bestrafen. Nach Siegfrieds Tod können der Graf und seine Erben andere an dessen Stelle setzen. Siegfried erhält von ihnen Schutz und Schirm; die Grafen werden ihn gegen jedermann verantworten. Siegel des Ausstellers.Geben 1364 an dem nehsten mitwochen nach unsers hern uffart tag.
Date:
1364 Mai 8.
Period (from):
1364-05-08
Period (To):
1364-05-08
Description:
Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 2,8 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Henne auf Dreiberg). U.: +S. HEYNRICI. COMIT(IS). IN. HENNENB(ER)G. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 3 Tafel 49 Nr. 20).