Papst Sixtus [IV.] bekundet: die Klosterkirche zu Veßra (Vessere), Prämonstratenserordens, Würzburger (Wirczpurger) Bistums, liegt in Schutz und Herrschaft des Wilhelm Grafen von Henneberg (Hennen-), der aus besonderer Zuneigung zum Kloster an dessen Kirche eine Bruderschaft, der Fürsten, Grafen, Bannerherren und Edelleute angehören, gegründet und ihr Statuten gegeben hat mit dem Ziel, den Gottesdienst zu mehren und Bau, Reparatur und Unterhalt der Klosterkirche zu sichern. Kraft seiner Autorität verleiht der Papst allen Gläubigen, die bereut und gebeichtet haben, die die Klosterkirche an den Donnerstagen in den Quatembern aufsuchen, an denen der verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft gedacht wird, und die zur Reparatur und zum Unterhalt der Kirche beitragen, 25 Jahre und ebensoviele Karenen Ablaß. Der jeweilige Abt soll an diesen Tagen geeignete Beichtväter - Welt- oder Ordensgeistliche aus dem eigenen oder anderen Orden - bereithalten, die die Beichte der Gläubigen hören und ihnen so ermöglichen, den Ablaß zu erwerben; sie können auch von Sünden absolvieren, deren Absolution sonst der Kurie vorbehalten ist. Die Mitglieder der Gesellschaft - bis zu 100 - haben das Recht, sich einen geeigneten Beichtvater zu wählen, der sie ebenfalls von allen Sünden absolvieren kann, auch von solchen, die sonst der Kurie vorbehalten sind, und einmal im Angesicht des Todes auch die Generalabsolution erteilen darf. Poenformel.Geben zu Rome bey sandtt Peter 1480 am dreyundzwenzigisten tage des Meyen unnsers babisthums im neunden jaren.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen » Hennebergica Magdeburg/Urkunden
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