Jakob Abt zu Veßra (Vesser) bekundet: der verstorbene Wilhelm Graf und Herr zu Henneberg hatte zu Lebzeiten eine Gesellschaft von Rittern begründet, mit dem Kloster verbunden und ihr bei Papst Sixtus IV. eine Ablaßbulle erworben; deren Inhalt wird wiedergegeben. Abt, Prior, Kustos und Konvent haben diese Wohltat gerne entgegengenommen und verpflichten sich als Gegenleistung in aller Form, für den verstorbenen Grafen, seine Witwe Margarete, geborene Herzogin zu Braunschweig (Brunßwigk) und Lüneburg (Lune-), und beider Vorfahren über Jahr und Tag jeden Sonntag in der Grabkapelle des Hauses Henneberg eine Seelenmesse mit Kollekte zu halten; bei Säumnis haben Abt und Konvent 28 Pfennige Würzburger (Wurtzpurger) Währung aus ihren Zinsen, Gülten, Renten und Gefällen an die Erben des Grafen zu zahlen. Wenn auf die Sonntage Hochfeste fallen, sind die Messen auf geziemende Termine zu verschieben. Messen, die aufgrund Interdikt oder anderen Kirchenstrafen ausfallen, sind nachzuholen; andernfalls ist die genannte Strafe fällig. Seit alters wird vom Kloster täglich in der Begräbniskapelle eine Liebfrauenmesse gesungen; dies soll auch künftig geschehen. Sonntags werden beide nacheinander gehalten; dazwischen soll mindestens eine Viertelstunde Pause sein; dies gilt auch, wenn beide Messen wegen Interdikt nachgeholt werden müssen. Abt, Prior, Kustos und Konvent verpflichten sich dazu in aller Form; kein Privileg soll sie davor schützen. Es siegeln der Abt mit seinem (2), Prior, Kustos und Konvent mit dem Konventssiegel (1).Der geben ist 1480 am sonnabent der eilfftausent jungkfrauwen tage.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen » Hennebergica Magdeburg/Urkunden
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