Wilhelm Graf und Herr zu Henneberg gibt als Oberherr des Klosters Wasungen seine Zustimmung dazu, daß seinem Vetter Hermann Grafen und Herrn zu Henneberg durch Jorg Tolmar zu Metzels, Witwer, mit Zustimmung seiner Söhne Hans und Gerhard sowie des Tochtermanns Klaus Helteprand, Bürgers zu Schmalkalden, wegen seiner Frau Katharina, Jorg Tolmars Tochter, das Zinsgut in der Wüstung Trenckriedt und der sonstige dortige Besitz Tolmars, die dieser vom Kloster Wasungen für jährlich vier Pfund Geld Würzburger Währung zu Zinslehen hatte, für einen Kaufpreis von 120 Gulden, 42 Gnacken pro Gulden gerechnet, verkauft worden sind. Die darüber ausgestellte Urkunde ist von des Ausstellers Rat und Hofmeister Peter von Gundelsheim (Gundoltzhaim), Dr. beider Rechte, sowie Peter von Heldritt (Helderith) besiegelt, mit des Ausstellers Zustimmung aufgerichtet und dem Vetter zugestellt, die Zinsherrschaft ist an diesen abgetreten worden. Im Tausch erhält der Aussteller für das Kloster Wasungen die Lehnschaft des Anton Wolff zu Dreißigacker (Dreyssig-) mit Zubehör: von einem Gut vier Pfund Geld jährlichen Zins, je zur Hälfte Walpurgis und Michaelis, ein Pfund für eine Lammkeule, ein Pfund 15 Pfennig für 15 Käse - drei Pfennig pro Käse, 8 Schilling für Hühner, 3 2 Malter Hafer Meininger Maß, 50 Heringe in der Fastenzeit und bei Verkauf von je 15 Gulden einen Gulden Handlohn; Anton hatte diese bisher vom Grafen Hermann und seinen Vorfahren zu Zinslehen. Frühere Lehnsbriefe werden für ungültig erklärt. Graf Hermann bekundet für sich und seine Erben ebenfalls den Tausch der Zinsgüter zu Trenckriedt gegen diejenigen zu Dreißigacker; er sagt Anton Wolf von seinen bisherigen Verpflichtungen los und weist ihn an Graf Wilhelm. Zwei gleichlautende Ausfertigungen, besiegelt von den Grafen Wilhelm und Hermann.Die geben seint dinstags sant Peters tage Cathedra 1530.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen » Hennebergica Magdeburg/Urkunden
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