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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, Hennebergica Schwarza/Urkunden, Nr. 154
alte Archivsignatur:
ZM 397
Titel:
Johann (Hans) Brungreber und Johann (Hans) Franck, Heiligenmeister des Gotteshauses zu Wolfmannshausen (Wolffmanßhaußenn), übernehmen mit Zustimmung des Pfarrers Georg Smidt, des Schultheißen Johann (Hanßen) Roß, des Dorfmeisters Johann (Hanßen) Ortolff und der Gemeinde einen ewigen Zins von einem halben Gulden in Gold, den Heinrich (Heintz) Urban, Bürger zu Römhild (Romhilt), und seine Ehefrau Margarete für das Seelenheil ihrer verstorbenen Verwandten gekauft haben. Von dem Gold haben die jeweiligen Heiligenmeister Wachs zu kaufen, das für die Kerzen vor dem Sakrament zu verwenden ist, die bisher schon während der heiligen Messen, am Sonnabend und an anderen Festen zur Vesperzeit nach dem Ermessen des Kirchners dort gebrannt haben. Kommen die Heiligenmeister auch nach Mahnung durch die Heiligenmeister des Stifts Römhild dieser Verpflichtung nicht nach, haben nach 14 Tagen die Heiligenmeister des Stifts das Recht, für einen halben Gulden Kerzenwachs zu kaufen und davon Kerzen im Stift abzubrennen. Die Aussteller und ihre Nachfolger haben diesen den halben Gulden auszuzahlen. Die Kerzen soll in Römhild so lange brennen, bis man in Wolfmannshausen den Verpflichtungen wieder nachkommt. Die Aussteller übernehmen ihre Verpflichtungen und bitten Johann (Hanßen) von Bibra den Älteren um Besiegelung; der kündigt sein Siegel an.Der geben ist uff Sontag nach sant Mertins tag des heilgen bischoffs 1490.
Datum:
1490 November 14.
Laufzeit (von):
1490-11-14
Laufzeit (bis):
1490-11-14
Beschreibung:
Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Biber). U.: S.HANS.VON.BIBERA.