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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, Hennebergica Schwarza/Urkunden, Nr. 159
alte Archivsignatur:
ZM 402
Titel:
Schultheiß, Dorfmeister und Heiligenmeister des Dorfes Haina sowie die Vorsteher der dortigen Kirche St. Johannes des Täufers bekunden: Hermann More und Wilhelm Wolff, Testamentsvollstrecker des verstorbenen Heinrich (Heintzen) Urban, haben auf die Zinsen, Gülten und Gefälle des Stiftes einen halben Gulden ewigen Zins für zehn Gulden rheinisch in fränkischer Landeswährung zur Abhaltung eines Seelgeräts gekauft. Die Aussteller quittieren darüber und verpflichten sich, dafür künftig am Andreasabend [29. Nov.] durch den Pfarrer mit zwei Vikaren eine gesungene Vigil, eine Seelenmesse und zwei gelesene Messen mit dem üblichen Geleucht begehen zu lassen. Der die Messe singende Priester soll nach Verlesung des Evangeliums das Volk zum Gebet für Heinrich Urban, seine Frau Margarete, beider Eltern und Heinrichs Bruder Kaspar Snorring auffordern, damit diese durch die Gebete aus dem Fegefeuer erlöst werden. Als Präsenz erhalten der Pfarrer 12 Pfennig, die beiden Vikare je zehn Pfennig, der Kirchner drei Pfennig. Bei Säumnis können Heinrichs Erben und die Inhaber der Urkunde die Gülte an sich ziehen und anderweitig für Gottesdienst verwenden, damit der Jahrtag andernorts gehalten wird. Die Aussteller bitten Eberhard von Ostheim um Besiegelung; der kündigt sein Siegel an.Der geben ist am abent sancti Andree deß heiligen zwelfpoten 1505.
Datum:
1505 November 29.
Laufzeit (von):
1505-11-29
Laufzeit (bis):
1505-11-29
Beschreibung:
Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: S.EBERHART.-VON.OSTHEIM.