Johann (Hans) Schneyder, wohnhaft zu Irmelshausen, verkauft den Vorstehern des Spitals zu Altenrömhild und deren Nachfolgern einen jährlich an Mittfasten fälligen Zins von einem halben Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung aus seinem Hof mit Behausung zu Irmelshausen zwischen Anton Kirchner und Kaspar Kern für bereits erhaltene zehn Gulden. Ein Rückkauf ist mit derselben Summe zum Termin möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Da der Hof von Georg von Bibra zu Irmelshausen zu Lehen rührt, bittet der Aussteller diesen um Zustimmung. Der kündigt zum Zeichen dessen sein Siegel an.Der geben ist uff Donnerstag nach Mitfastenn 1530.
Date:
1530 März 31.
Period (from):
1530-03-31
Period (To):
1530-03-31
Description:
Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Biber) mit Helm. U.: S.IERG.-VON.BIBRA.