Berthold von He., Prior des Hospitals St. Johann zu Jerusalem für Böhmen (Bohemiam) und Polen (Poloniam), gewährt Heinrich dem Älteren, Grafen von He., seiner Ehefrau Sophia und deren Erben auf 20 Jahre ein Rückkaufrecht am Dorf Belrieth (Belrith) mit Zubehör, das er von diesen gekauft hat. Falls der Aussteller Zubehör des Dorfes zurückkauft, das jetzt nicht in Händen des Grafen von He. ist, soll dieses in gleicher Weise wie das Dorf Eigen seines Ordens sein. Derart erworbene Gülten können vom Grafen und seinen Erben mit je zehn Pfund Hellern pro Pfund Gülte gleichzeitig mit dem Dorf zurückgekauft werden. Ein solcher Rückkauf hat jeweils 14 Tage vor oder nach Kathedra Petri [22. Febr.] zu erfolgen; die Einkünfte des betreffenden Jahres stehen dann noch dem Aussteller und seinem Orden zu. Die Summe ist in der Burg Kühndorf (Kundorf) fällig, wenn diese nicht mehr in Händen des Ordens ist, in der Burg Büchold (Buchilt) bzw., wenn auch diese es nicht mehr ist, im Johanniterhaus zu Würzburg (Herbipoli). Nach 20 Jahren erlischt das Rückkaufrecht. Siegel des Ausstellers.Datum et actum a.d. 1326 in festo sancto Ephyphanie Domini.
Date:
1326 Januar 6.
Period (from):
1326-01-06
Period (To):
1326-01-06
Description:
Siegel angehängt, rot, rund, 3,1 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Henne auf Dreiberg. U.: [+S.FR(ATRI)]S. BER[TOL]DI. DE. HENNENBERCH. (Posse Bd. 3 Tafel 46 Nr. 2).